Mietpreisbremse – Erfolg komm raus, du bist umzingelt
Drei Monate nach der Einführung in Berlin geben wir ein erstes Zwischenfazit.
Großzügige Altbauwohnung in Berlin Prenzlauer Berg, 80
Quadratmeter, ruhig gelegen – Klingt perfekt? Meist nur so lang, bis Sie einen
Blick auf den Preis geworfen haben. Nettokaltmieten von 1.600 Euro und mehr
zahlten Mieter zuletzt für ihre Traumwohnung in begehrten Berliner Szenevierteln.
Aber das war bei weitem nicht schon immer so. Allein in den vergangenen
anderthalb Jahren sind die Angebotsmieten in Berlin durchschnittlich 0,3
Prozent je Monat gestiegen.[1] Dieses
Bild spiegelt sich in verschiedenen Ballungsräumen und Großstädten Deutschlands,
wie z. B. München, Stuttgart oder Frankfurt, wider. Mit dem Ziel, dieser
Entwicklung entgegenzuwirken, wurde im März dieses Jahres das Gesetz zur
Dämpfung des Mietanstiegs verabschiedet, im Volksmund auch als Mietpreisbremse bekannt.
Demnach darf der Mietpreis bei neuen Verträgen nicht mehr als 10 Prozent über
der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Mietpreisbremse in Zahlen
Als erstes Bundesland führte Berlin am 01. Juni 2015
die Mietpreisbremse ein. Doch wie sieht es nun dreieinhalb Monate später aus? Auf
den ersten Blick stehen die Erfolgsleuchten auf grün! Erstmals seit 2009 sanken
die Angebotsmieten (Median) im Juni um 3,1 Prozent auf 8,53 Euro je
Quadratmeter. Auch im Juli setzte sich der positive Trend fort:
Immobilienscout24 verzeichnete einen nochmaligen leichten Rückgang auf 8,46
Euro je Quadratmeter. Ähnliches spielt sich in Hamburg ab, wo die
Mietpreisbremse seit 01. Juli Anwendung findet. Hier sank die Angebotsmiete im
Juli um 3,44 Prozent.[2] Trotz
alledem sind Experten unzufrieden, denn normalerweise hätten die Angebotspreise
bei einer lückenlosen Anwendung noch weitaus stärker fallen müssen.[3]
Hinzukommt, dass der in Berlin und Hamburg zu verzeichnende Trend nicht in
allen Regionen mit Mietpreisbremse zu beobachten ist. So ergaben beispielsweise
stichprobenhafte Auswertungen einiger Städte in Nordrhein-Westfalen des Monats
Juli keine Hinweise auf mögliche Auswirkungen.[4]
Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen
Wo liegen nun die Gründe dafür, dass die Mietpreisbremse noch nicht ihre volle Wirkung entfalten kann? Wie schon ein altes Sprichwort sagt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Laut Berliner Mietverein (BMV) würden nur die wenigsten Mieter überprüfen, ob sie zu viel zahlen. Zum einen möchten sie nicht nach gewonnenem Kampf um die heiß begehrte Wohnung das Verhältnis zum Vermieter schädigen. Zum anderen ist der Mieter aufgrund fehlender Informationen über die ortsübliche Vergleichsmiete, eventuell durchgeführten Modernisierungen oder zuvor verlangte Mieten in der Regel gar nicht in der Lage, über die Rechtmäßigkeit der geforderten Miethöhe zu urteilen. An dieser Stelle wird von einigen eine Nachbesserung des Gesetzes in Form einer Informationspflicht für den Vermieter gefordert. Ein weiterer Grund ist aus Sicht des Deutschen Mieterbunds, dass sich der Vermieter mit einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse nicht zwangsläufig strafbar macht. Der Vermieter muss bei einer Beschwerde durch den Mieter den zu viel verlangten Betrag zurückzahlen, erhält jedoch kein Bußgeld. Insgesamt bestehen somit kleine Lücken, welche die Umsetzung der Mietpreisbremse erschweren.
Ebenfalls auf dem Prüfstand: Das Bestellerprinzip
Mit der Mietpreisbremse
wurde im März 2015 auch das sogenannte Bestellerprinzip verabschiedet, welches
zum 01. Juni für ganz Deutschland in Kraft trat. Es gilt nun: Wer den Makler
bestellt, bezahlt ihn auch! Was in den Ohren des Mieters zunächst gut klingt,
da für ihn nun die in der Vergangenheit häufig fällig gewordene Maklerprovision
entfällt, erweist sich in der Praxis tückisch. So registrierte beispielsweise
das Hamburger Datenanalyseunternehmen IMMO INFO für den Monat Juni einen
Rückgang in der Zahl der Wohnungsinserate um ca. 14 Prozent, was in etwa 2.000
Objekten entspricht.[5] Grund hierfür sei aus Sicht der Aigner
Immobilien AG, dass Makler nun nicht mehr wie früher, eingehende
Immobilienangebote direkt inserieren, sondern abwarten bis sie bestellt werden.[6] Sollte
sich dieser Trend in Zukunft fortsetzen, ist das Resultat eine zunehmende
Intransparenz des deutschen Wohnungsmarktes und somit eine scheinbare
Verknappung des Wohnungsangebots. Darüber hinaus zeigt eine Ad-hoc Befragung
durch die Immobilienplattform immowelt.de, dass Makler sich zunehmend an das
Bestellerprinzip anpassen, indem sie die Provision beim Vermieter einholen.
Bereits 66 Prozent der Vermieter übernehmen laut Schätzungen bereits die
Bezahlung der Makler. In 34 Prozent der Fälle hingegen gehen die Vermieter dazu
über, ihre Objekte selbst zu vermarkten, z. B. mittels einer
unternehmenseigenen Vermietungsplattform .
Abzuwarten
bleibt nun, ob Vermieter künftig die nun anfallenden Maklerkosten vermehrt auf
die Miete umlegen.
Fazit
Zwar ist drei Monate nach der Einführung des Mietnovellierungsgesetzes vor allem in den Großstädten Hamburg und Berlin ein erster Effekt auf die Mieten spürbar, dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die Mietpreisbremse in Zukunft auf den Wohnungsmarkt auswirkt. Insbesondere in Gebieten, in denen bis jetzt keine Veränderungen im Mietpreisangebot festzustellen waren, werden Langzeitstudien über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Ebenso ist unklar, inwiefern der Gesetzgeber Anpassungen an den bestehenden Reglungen vornehmen wird. Eines ist allerdings sicher: Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden!
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