Ein Jahr EU-DSGVO – Doch kein Schreckgespenst?
Für die Unternehmen der Immobilienbranche sind personenbezogene Daten das täglich Brot – eine Auseinandersetzung aus datenschutzrechtlicher Hinsicht oftmals jedoch keine Routine. Häufig fehlten, und fehlen noch immer, einheitliche interne Regeln zum Umgang mit gespeicherten Daten und das, obwohl bereits vor dem 25. Mai 2018 das Bundesdatenschutzgesetz zahlreiche Einschränkungen im Umgang mit personenbezogenen Daten beinhaltete. Bußgelder musste die Wohnungswirtschaft seit dem Inkrafttreten trotz gestiegener Beschwerden nicht fürchten – bis dato kam es lediglich zu Verwarnungen. Vermehrte, unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen und damit verbundene Sanktionen sind jedoch nur noch eine Frage der Zeit. Größter Treiber für die inhaltliche und technische Auseinandersetzung mit der EU-DSGVO war bisher die Öffentlichkeit selbst, da ein transparenter und rechtskonformer Umgang mit Personendaten ein wichtiger Imagefaktor für Immobilienunternehmen ist.[1]
An der Integration und Umsetzung eines stringenten Datenschutzkonzepts führt deshalb auch nach einem Jahr Erfahrung mit der EU-DSGVO kein Weg vorbei. Die Auseinandersetzung damit, welche Daten im Unternehmen tatsächlich (noch) benötigt werden und wenn ja, wie lang, wird auch mit Blick auf die Zukunft nicht mehr wegzudenken sein. PROMOS kennt die relevanten Fragen, Fallstricke und Sonderfälle, die bei der Entwicklung eines schlüssigen Konzepts zu bedenken sind. Die technische Umsetzung mit Hilfe von SAP® Reports zur Datenauskunft und -löschung wurde bereits in verschiedenen Unternehmen realisiert und kann auch auf die individuellen Bedürfnisse, Zuständigkeiten und Abläufe Ihres Unternehmens angepasst werden. Beliebt bei Kunden und Unternehmen ist die Integration einer Datenschutzselbstauskunft im Self-Service Format in der easysquare Mieter-App.
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- Quelle: https://www.immobilien-zeitung.de/151058/note-fuenf-fuer-dsgvo
Ist eine Löschung von Daten beispielsweise aufgrund rechtlicher Anforderungen noch nicht möglich, so kann zumindest der Personenkreis, welcher Einsicht in die Daten nehmen kann, auf ein Minimum reduziert werden.