Änderungen durch das Mehrwertsteuerpaket 2010
- Ort der Dienstleistung
Zukünftig werden
Dienstleistungen an dem Ort ausgeführt, an dem der Leistungsempfänger
sein Unternehmen betreibt. Werden die Leistungen an Nichtunternehmer
erbracht, bleibt der Ort der Leistungserbringung am Ort des leistenden
Unternehmens.
- Zusammenfassende Meldung
Ab dem
01. Januar 2010 sind Unternehmen verpflichtet, so genannte
„innergemeinschaftliche Dienstleistungen“ in der zusammenfassenden
Meldung (ZM) zu erklären. In der ZM ist die
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer jedes einzelnen Leistungsempfängers
aus einem anderen Mitgliedstaat und die Summe der Bemessungsgrundlagen
der an ihn erbrachten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen in dem
Meldezeitraum anzugeben, in dem der Unternehmer die Rechnung hierüber
ausgestellt hat.
- Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Die
Anträge auf Erstattung der Umsatzsteuer sind nicht mehr unmittelbar im
Mitgliedsstaat der Vergütung einzureichen. Diese können zukünftig im
Rahmen des Umsatzsteuer-Vergütungsverfahrens in elektronischer Form beim
Bundeszentralamt für Steuern eingereicht werden.
- Rechnungsangaben bei Dienstleistungen an Unternehmer
Führt
ein ausländischer Unternehmer im Inland eine sonstige Leistung an einen
Unternehmer durch, so dass sich die Steuerschuld auf den
Leistungsempfänger verlagert, so muss in der Rechnung sowohl die
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden als auch die des
Leistungsempfängers angegeben werden.
Daraus resultieren allgemeine Handlungsempfehlungen:
- Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der im Ausland ansässigen Geschäftspartner, an die innergemeinschaftliche Dienstleistungen erbracht werden, sollten abgefragt und in das SAP®-System ein gepflegt werden
- Anpassung der Ausgangsrechnungen (auch die Angabe der ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
- Das SAP®-System muss im Hinblick auf die Meldepflichten (ZM und Umsatzsteuervoranmeldung) angepasst werden.
- Bei
inländischen Betriebstätten ausländischer Geschäftspartner ist
frühzeitig zu klären, ob diese in die Leistungskette eingeschaltet
werden sollen.
- Schulen Sie die mit der Abwicklung betrauten Mitarbeiter rechtzeitig.