Schreckgespenst Mietpreisbremse – Wir zeigen Ihnen einfache Wege für die Umsetzung
Seit
Anfang dieses Monats sind die Länder dazu berechtigt, in Gebieten mit angespanntem
Wohnungsmarkt, zusätzlich eine Mietpreisbegrenzung bei Neuvermietungen einzuführen.
Eine Situation gilt allgemein als angespannt, wenn der Mietpreis bzw. der
Mietpreisanstieg über dem Bundesdurchschnitt liegt. Die Mietpreisbegrenzung
gilt jedoch weder für Wohnungen, die nach dem 01. Oktober 2014 erstmals
vermietet werden, noch für die Vermietung von Wohnungen nach einer umfassenden
Modernisierung. Ebenso sind Wohnungen von der Mietpreisbegrenzung ausgenommen, bei
denen bereits im vorherigen Mietvertrag die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich
zehn Prozent überschritten wurden. In diesem Fall darf weiterhin die schon zuvor
erzielte Miete verlangt werden.
Es
sind also bei der Festlegung der Miete zahlreiche Sonderregelungen und
Ausnahmen zu beachten, um einerseits nicht gesetzeswidrig zu handeln und zum
anderen die Potenziale im Rahmen der Preisgestaltung voll auszuschöpfen. PROMOS
hat für Sie verschiedene, individuelle Lösungsansätze entwickelt, um Ihnen die
Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs in
Ihrem SAP® System zu erleichtern:
1. Datenbasis
schaffen
Die ortsübliche Vergleichsmiete bildet die Grundlage zur
Berechnung der Mietobergrenze. Damit diese automatisch vom SAP® System
berechnet werden kann, müssen die Werte der ortsüblichen Vergleichsmiete im
System gepflegt werden. PROMOS integriert diese Daten entweder als statistische
Konditionen im Mietobjekt oder bildet sie über ein Zusatzfeld im SAP® System ab.
2. Potenziale
ausschöpfen
Um schnell und einfach ermitteln zu können, um welchen Betrag der
Mietpreis bei einer Neuvermietung höchstens angehoben werden darf, wird von
PROMOS eine Bemessungsart „Mietpreisbremse“ implementiert. Hier kann pro
Mietobjekt gepflegt werden, um wie viel Prozent der Mietpreis maximal über der
ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf – momentan also um zehn Prozent. Um
den Pflegeaufwand so gering wie möglich zu halten, kann mithilfe der PROMOS.GT „Massenpflege
für Mietobjekte“ diese Bemessungsart für viele Mietobjekte gepflegt werden.
Gleichzeitig kann auch die Gültigkeit der Bemessungsart festgelegt werden. Im
Ergebnis können Sie schnell und ohne zusätzlichen Aufwand in Ihrem SAP® System
einsehen, um welchen Betrag bzw. Prozentsatz der Mietpreis bei einer
Neuvermietung angehoben werden darf.
3. Mit dem
Gesetz konform gehen
Zwei verschiedene Validierungsmechanismen können zusätzlich die
Konformität des festgelegten Mietpreises mit dem neuen Gesetz zur Dämpfung des
Mietanstieges überprüfen. Hierzu wird vom System automatisch, beim Anlegen
eines neuen Mietvertrages überprüft, ob der Mietpreis die ortsübliche Miete
zuzüglich zehn Prozent überschreitet. Ist dies der Fall, wird der Mietpreis
zusätzlich mit den Konditionen aus dem Vorvertrag abgeglichen. Wird von einem
der beiden Prüfmechanismen eine Unzulässigkeit festgestellt, kann der neue
Mietvertrag nicht in SAP® gespeichert bzw. aktiviert werden. Auf diese Weise wird
die Gefahr eines Verstoßes gegen das neu beschlossene Gesetz verhindert.
Bei
den vorgestellten Lösungsansätzen handelt es sich um erste Entwürfe für eine
mögliche Umsetzung. Es besteht viel Raum für Ihre individuellen Anforderungen
und Vorschläge. Als Ihr verlässlicher Partner für das Real Estate Management
beraten unsere PROMOS Berater Sie gern, wie Sie schnell und effizient eine Lösung
zur Abbildung der „Mietpreisbremse“ einführen können. Sprechen Sie uns hierzu
an!