·
14.04.2015
PROMOS aktuell

Schreckgespenst Mietpreisbremse – Wir zeigen Ihnen einfache Wege für die Umsetzung

Jetzt ist sie durch! Nachdem der Bundestag die Mietpreisbremse bereits Anfang März 2015 beschlossen hatte, stimmte ihr nun auch der Bundesrat zu. Es gilt also ab 01. Juni 2015: Bei einer Wiedervermietung darf die Grundmiete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Was in der Theorie einfach klingt, kann in der Praxis zu einem erheblichen Mehraufwand führen. Der örtliche Mietspiegel muss berücksichtigt, Mietobergrenzen berechnet und zusätzlich auch alle Ausnahmereglungen beachtet werden. Um dies systemisch zu unterstützen, bietet PROMOS Ihnen verschiedene Lösungsansätze, welche individuell auf Ihre Voraussetzungen und Anforderungen abgestimmt werden können.

Seit Anfang dieses Monats sind die Länder dazu berechtigt, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, zusätzlich eine Mietpreisbegrenzung bei Neuvermietungen einzuführen. Eine Situation gilt allgemein als angespannt, wenn der Mietpreis bzw. der Mietpreisanstieg über dem Bundesdurchschnitt liegt. Die Mietpreisbegrenzung gilt jedoch weder für Wohnungen, die nach dem 01. Oktober 2014 erstmals vermietet werden, noch für die Vermietung von Wohnungen nach einer umfassenden Modernisierung. Ebenso sind Wohnungen von der Mietpreisbegrenzung ausgenommen, bei denen bereits im vorherigen Mietvertrag die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent überschritten wurden. In diesem Fall darf weiterhin die schon zuvor erzielte Miete verlangt werden.

Es sind also bei der Festlegung der Miete zahlreiche Sonderregelungen und Ausnahmen zu beachten, um einerseits nicht gesetzeswidrig zu handeln und zum anderen die Potenziale im Rahmen der Preisgestaltung voll auszuschöpfen. PROMOS hat für Sie verschiedene, individuelle Lösungsansätze entwickelt, um Ihnen die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs in Ihrem SAP® System zu erleichtern:

1.     Datenbasis schaffen
Die ortsübliche Vergleichsmiete bildet die Grundlage zur Berechnung der Mietobergrenze. Damit diese automatisch vom SAP® System berechnet werden kann, müssen die Werte der ortsüblichen Vergleichsmiete im System gepflegt werden. PROMOS integriert diese Daten entweder als statistische Konditionen im Mietobjekt oder bildet sie über ein Zusatzfeld im SAP® System ab.

2.     Potenziale ausschöpfen
Um schnell und einfach ermitteln zu können, um welchen Betrag der Mietpreis bei einer Neuvermietung höchstens angehoben werden darf, wird von PROMOS eine Bemessungsart „Mietpreisbremse“ implementiert. Hier kann pro Mietobjekt gepflegt werden, um wie viel Prozent der Mietpreis maximal über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf – momentan also um zehn Prozent. Um den Pflegeaufwand so gering wie möglich zu halten, kann mithilfe der PROMOS.GT „Massenpflege für Mietobjekte“ diese Bemessungsart für viele Mietobjekte gepflegt werden. Gleichzeitig kann auch die Gültigkeit der Bemessungsart festgelegt werden. Im Ergebnis können Sie schnell und ohne zusätzlichen Aufwand in Ihrem SAP® System einsehen, um welchen Betrag bzw. Prozentsatz der Mietpreis bei einer Neuvermietung angehoben werden darf.

3.     Mit dem Gesetz konform gehen
Zwei verschiedene Validierungsmechanismen können zusätzlich die Konformität des festgelegten Mietpreises mit dem neuen Gesetz zur Dämpfung des Mietanstieges überprüfen. Hierzu wird vom System automatisch, beim Anlegen eines neuen Mietvertrages überprüft, ob der Mietpreis die ortsübliche Miete zuzüglich zehn Prozent überschreitet. Ist dies der Fall, wird der Mietpreis zusätzlich mit den Konditionen aus dem Vorvertrag abgeglichen. Wird von einem der beiden Prüfmechanismen eine Unzulässigkeit festgestellt, kann der neue Mietvertrag nicht in SAP® gespeichert bzw. aktiviert werden. Auf diese Weise wird die Gefahr eines Verstoßes gegen das neu beschlossene Gesetz verhindert.

Bei den vorgestellten Lösungsansätzen handelt es sich um erste Entwürfe für eine mögliche Umsetzung. Es besteht viel Raum für Ihre individuellen Anforderungen und Vorschläge. Als Ihr verlässlicher Partner für das Real Estate Management beraten unsere PROMOS Berater Sie gern, wie Sie schnell und effizient eine Lösung zur Abbildung der „Mietpreisbremse“ einführen können. Sprechen Sie uns hierzu an!

Bitte warten